Termine

Sa 20.April 00:00
Regatta Mannheim
Sa 20.April 10:00-
Säuberungstag vor dem Tag der Offenen Tür
So 21.April 00:00
Regatta Mannheim
Sa 27.April 12:00-16:00
Tag der Offenen Tür
Mi 1.Mai 11:00-
Picknick und Bootstaufe

Werte Mitglieder des Wormser Ruderclubs Blau-Weiss,
ab dem 04.12.2021 ist die 2G-Regel beim Aufenthalt in Innenbereichen unserer Sportstätten einzuhalten.

Zur Sicherstellung sind die Trainer, Übungsleiter oder die Personen, die eine Trainingsgruppe leiten, vom Vorstand berechtigt, den Nachweis der Genesung oder der Corona-Impfung zu kontrollieren und zu dokumentieren. Die Dokumentation muss enthalten: Den Vor- und Zunamen, das Geburtsjahr und das Datum der 2. oder 3. Impfung oder das Datum im Genesenennachweis. Die Dokumentationen werden in Papierform zentral im Vorstandszimmer im Clubhaus in Worms aufbewahrt. Für die Sportreibenden im Lampertheim werden die Dokumentationen von den Übungsleitern aufbewahrt.

Zur Abfrage der 2G-Regel und zur Kontrolle eines Schnelltests sind berechtigt:
- Michael und Lukas Schambach,
- Uschi Renner,
- Familie Steffen Burkhardt,
- Michael Thier, Christian Nehring,
- Tobias Huwe und Gerhard Haußmann
sowie alle Mitgleider des geschäftsführenden Vorstands.
 
Es gilt in den Räumen der beiden Bootshäuser die Maskenpflicht!
Muss bei der Sportausübung die Maske abgelegt werden, gilt in Worms (Rheinland-Pfalz) die 2G-Plus Regel. Das bedeutet, dass ein negativer Schnelltest (< 24 h alt) oder negativer PCR-Test (< 48 h alt) bereitgehalten werden muss. Alternativ kann vor Betreten des Bootshauses ein Schnelltest im Beisein der berechtigten Kontrollperson durchgeführt werden. Den Schnelltest bitte selbst mitbringen. Eine Ausnahme hat die Landesregierung für alle Personen ausgesprochen, die bereits die Auffrischungsimpfung (Booster) zu Corona erhalten haben sowie Kinder unter 12 Jahre + 3 Monate. Diese Personenkreise müssen sich nicht testen. Für Minderjährige bis einschließlich 17 Jahre gilt 3G.

Ich möchte darauf hinweisen, dass weiterhin die allgemeinen AHA-L-Regeln ihre Gültigkeit behalten.
Die bestehenden Trainingszeiten für die Räumlichkeiten in Worms sind einzuhalten, damit sich die Gruppen je nach Stärke nicht überschneiden. Ich bitte den Hinweisen der Übungsleiter Folge zu leisten.

Die Sportausübung im Freien ist in Hessen nicht von der 2G-Regel betroffen. Nichtimmunisierte Mitglieder, die ab Worms rudern möchten, sind nur berechtigt das Bootshaus zubetreten, um das Sportgerät aus der Halle zu holen und wieder abzulegen. Bei Anwesenheit einer nichtimmunisierten Person dürfen sich im Boot dann nur Mitgleider des eigenen Hausstandes oder eines weiteren Hausstandes befinden.

Die Details der aktuellen Regelungen zu Rheinland-Pfalz können unter corona.rlp.de und für Hessen und www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen eingesehen werden.

Ich bitte alle Mitglieder und besonders die Sporttreibenden, den Vorstand bei der Umsetzung der Forderungen der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Hessen kameradschaftlich zu unterstützen.
 
In der Hoffnung, dass alle Mitglieder des WRC gesund bleiben und die strengen Regelungen bei sinkenden Inzidenzen wieder zurückgenommen werden, verbleibe ich stellvertretend für den Vorstand

mit rudersportlichen Grüßen
Holger Schwarzer
2. Vorsitzender Sport