Termine

Sa 23.März 00:00
Stadtachter Mannheim
So 7.April 00:00
Anrudern 2024 von Speyer nach Worms

Vereinskleidung

Partnervereine

Ab Do. 11.06.2020 treten in Hessen und entsprechend in Rheinland–Pfalz die folgenden, für uns Ruderer relevanten Lockerungen in Kraft.

§ 1 
Zusammenkünfte und Veranstaltungen
(1)  Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, in Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
 
§ 2 
Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb
(2) Der Sportbetrieb ist in folgendem Umfang gestattet:
1. Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports, sofern diesem ein um-fassendes Hygienekonzept zugrunde liegt,
2. Trainingsbetrieb und Wettkampfbetrieb, wenn
a) er
aa) kontaktfrei
bb) nur gemeinsam mit Personen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 1 Abs. 1 Satz 1 gestattet ist oder
cc) unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen
ausgeübt wird.
b) nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen, Handtüchern und ähnlichem verwendet wird,
c) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden
d) Vereins- und Versammlungsräume und ähnliches geschlossen bleiben und Einzel-umkleiden, Wechselspinde und Schließfächer sowie sanitäre Anlagen (Dusch- und Waschräume, Toiletten) nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Hygiene genutzt werden; Sammelumkleiden von höchstens einer Person je angefangener 5 Quadratmeter Grundfläche genutzt werden, soweit keine festen Trennvorrichtungen angebracht sind,
e) der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und
f) Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden
 
Uschi hat nochmal explizit beim zuständigen Ministeriumsjuristen nachgefragt:
Großboote bis zu 10 Personen sind erlaubt, der 1,5 m Abstand darf beim Sport (Rudern) unterschritten werden! Rudern im 2er, 4er und 8er ab morgen erlaubt!
 
Das heißt, wir dürfen uns wieder zum Großboot fahren treffen (bis zum 8er), unter Beachtung der Randbedingungen, die derzeit und auch weiterhin schon gelten:
-        keine Nutzung Umkleide
-        max. 10 Personen auf einmal
-        Aufenthalt so knapp als möglich gestalten
-        Abstand an Land 1,5 m minimum
-        keine Versammlung
 
Lampertheim
Wir würden das wie folgt in Lampertheim umsetzen:
-        Beibehaltung der Wochentagsaufteilung
        o   Uschi:                  Di, Do, So (ab 12 Uhr)
        o   Steffen:               Mo, Mi, Fr, Sa (Sonntag vormittag nach Absprache)
-       Zeitslots entfallen
-       Start- und Endzeiten der Gruppen bleiben wie gehabt
o   Rennruderer ab 15 Uhr bis 18 Uhr (Mo – Fr)
o   Rennruderer ab 10 Uhr (Sa + So)
o   Breitensport ab 17 Uhr (Mo – Fr)
o   Breitensport ab 14 Uhr (Sa) und So nach Absprache
 
Die bisherige Erfahrung zeigt, dass wir die 10 P i.d.R. nicht erreichen, sollte also unkritisch hinsichtlich der Umsetzung sein.
 
Worms 
 
Für Worms bedeutet das, dass wir uns wieder regulär ohne Listeneinteilung treffen können, da auch wir in Worms die 10 Pers. nicht überschreiten 
Wer Lust hat zu rudern, kommt einfach zu den offiziellen Ruderzeiten zur Einteilung. Bitte immer schon umgezogen, da wir die Umkleideräume weiterhin nicht nutzen dürfen.

  • Mittwoch: 18:00 (Ansprechpartner: Joachim)
  • Donnerstag: 18:00h (Ansprechpartner: Tobias)
  • Samstag: 14:00 (Ansprechpartner: Tobias) 
  • Sonntag: 9:30 (Ansprechpartner: Joachim)
Werner, bitte gehe auf Michael und Uschi zu, damit Ihr in Eurer Gruppe auch wieder in LA auf Wasser kommt.